Leserfrage: Ich habe eine Frage zur GOZ-Abrechnung und hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Wenn ich eine Analogposition den Patienten in Rechnung stelle, z. B. Inlayposition für Kunststofffüllungen in Schmelz-Athäsivtechnik im Seitenzahnbereich, darf ich dann trotzdem über den 2,3-fachen Faktor hinaus berechnen oder ist es auf den 2,3-fachen Faktor beschränkt? Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
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